Beschreibung
Zum Verkauft stehen von insgesamt 16 noch 4 vollerschlossene und bauträgerfreie Baugrundstücke in Sandersdorf-Brehna/ Ortsteil Glebitzsch.
Die Grundstücksgrößen der freien Grundstücke bewegen sich zwischen 682 bis 1003 m².
Die Grundstücke liegen innerhalb eines geltenden Bebauungsplans und sind innerhalb der festgelegten Rahmenbedingungen bebaubar.
Es wird eine offene Bauweise (“o“) festgesetzt (§ 22 (2) BauNVO). Nur Einzelhäuser sind zulässig.
Art und Maß der baulichen Nutzung:
- Allgemeines Wohngebiet
- Geschossflächenzahl: 0,8
- Grundflächenzahl: 0,4
- Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß: 1-2
- Bauweise: offene Bauweise
- Keine Bauträgerbindung
Die Erschließung der Grundstücke ist soweit vorangeschritten, dass ab Mitte August mit einer Bebauung angefangen werden kann.
Ausstattung
1 Planungsrechtliche Festsetzungen
1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) 1 BauGB)
a) Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.
b) Zulässig sind Wohngebäude; die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden; Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe; Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke nach § 4 (2) 1,2 und 3 BauNVO.
c) Ausnahmsweise zulässig sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes; sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen nach § 4 (3) 1,2 und 3 BauNVO.
Der Bebauungsplan setzt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die Art der baulichen Nutzung fest. In Anknüpfung an die umgehende Nutzungsstruktur und entsprechend der Lage wird das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 16 BauNVO) - Allgemeines Wohngebiet (WA)
a) Die Grundflächenzahl ist auf 0,4 festgesetzt.
b) Die Geschoßflächenzahl ist auf ein Höchstmaß von 0,8 beschränkt.
c) Die Zahl der Vollgeschosse beträgt maximal zwei.
d) Festsetzung der Firsthöhe und Traufhöhe (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 Abs. 1 BauNVO)
Festsetzung der Traufhöhe: max. 6,50 m
Festsetzung der Firsthöhe: max. 9,00 m
Bei Errichtung von Flachdächern (bis 20° Dachneigung) beträgt die max. Firsthöhe 7,00 m.
Die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse festgelegt. Dies geschieht in Anlehnung an die umgliegende Bebauung.
Zur Eingliederung des neuen Wohngebietes in die vorhandene Bebauung wird zur Wahrung des Stadtbildes die Trauf- und Firsthöhe festgesetzt. Zudem soll mit der Festsetzung der Höhen vermieden werden, dass die Errichtung von 2 Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss
(mind. 2/3 der Grundfläche mit einer lichten Höhe von mind. 2,30 m) erfolgt. Als Flachdach werden geneigte Dächer mit einer Dachneigung
von bis zu 20 Grad festgesetzt.
Lage
Das Objekt liegt im Ortsteil Glebitzsch der Stadt Sandersdorf-Brehna im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt. Am 01. Juli 2009 fusionierte die Einheitsgemeinde Sandersdorf mit der Stadt Brehna zur großen Stadt Sandersdorf-Brehna. Die Stadt Sandersdorf-Brehna erfreut sich über einen stetigen Zuwachs an Einwohnern, so dass im Jahre 2019 ca. 14.310 Einwohner ihr Zuhause in der Stadt hatten. Die attraktive Anbindung in das örtliche Verkehrsnetz erlaubt die Zufahrt zur A 9 und zur B 100 in nicht einmal 2 km Entfernung. Die Autobahn 14 ist in ca. 20 min direkt über die A 9 erreichbar. Selbstverständlich gelangt man auch über den Nahverkehr mittels Bussen in die umliegenden Städte und Dörfer.
Die ruhige idyllisch und zudem unmittelbare Lage zu den Zentren Sandersdorf, Brehna und Bitterfeld machen die 500 Seelengemeinde zu einem beliebten Wohnort. Dinge des täglichen Bedarfs sind in kürzester Entfernung zu erreichen. Ein beliebtes Einkaufsziel ist das Outlet- Center in Brehna, aber auch Bäcker, Fleischer, Apotheken, Ärzte und Einkaufsläden begrüßen ihre Kunden und Patienten gern. Kita´s und Schulen befinden sich nur unweit im benachbarten Ramsin, Brehna, Sandersdorf, Zörbig und Bitterfeld.
Hervorzuheben ist die ideale Infrastruktur um Glebitzsch. Zahlreiche Unternehmen in der Region wie u.a. große Pharmakonzerne aber auch mittelständische Firmen haben sich in angrenzenden Gewerbegebieten einen Namen gemacht.
Sonstiges
Ein Besichtigungstermin kann mit unserem Büro jederzeit vereinbart werden.
Das Grundstück wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieses Grundstückes trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder einen Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.
Unsere Inserate werden sorgfältig und professionell mit den Angaben und Informationen der Eigentümer erstellt. Eine Haftung unsererseits wird daher ausgeschlossen.
Zum angebotenen Grundstück liegen nachfolgende weitere Informationen und Dokumente vor.
- ausführliches Exposé
- aktuelles Grundbuch und Flurkarte
- vermaßter Grundstücksplan
Energieausweis
Bebaubar nach | B Plan |
Erschliessung | Erschlossen |
Bebaubar mit | Einfamilienhaus |