Das neue Maklergesetz 2020: Was ändert sich beim Immobilienkauf in Sandersdorf-Brehna?

Wenn Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie mit uns von Immobilienvermarktung Panterott zusammenarbeiten, fallen hierfür Gebühren an - genau wie bei jedem anderen Makler auch. Wer diese Provision bezahlen muss, war bisher nicht einheitlich geregelt. Ab dem 23.12.2020 ändert sich nun diese gesetzliche Grundlage.

Das sind die Regelungen aus dem neuen Gesetz zur Maklerprovision ab Dezember 2020

Richterhammer

Bislang gab es in Deutschland keine einheitliche Regelung darüber, wer die Provisionskosten in welcher Höhe übernehmen muss - jedes Bundesland legte das selbst fest. In Sachsen-Anhalt war es üblich, dass Käufer und Verkäufer sich zu je 50 % an der Provision beteiligen. Im Mai 2020 beschloss die Bundesregierung deshalb, dass die Verteilung der Maklerkosten nun bundesweit einheitlich geregelt werden soll, um mehr Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen. Ab dem 23.12.2020 gilt deshalb in allen Bundesländern, dass Käufer und Verkäufer sich die Kosten paritätisch teilen. Auf eigenen Wunsch kann der Verkäufer zunächst die gesamte Provision übernehmen und darf anschließend nach Bezahlung der Maklercourtage bis zu 50 % der Provision vom Käufer zurückverlangen.

In der Praxis wird das häufig so aussehen, dass der Makler von vornherein mit Käufer und Verkäufer vertraglich festlegt, dass beide Parteien zu jeweils 50 % die Provisionskosten übernehmen. In diesem Fall zahlen also beide Parteien gleich viel an den Makler.

Eine zweite Variante könnte sein, dass zunächst nur der Verkäufer vertraglich die Übernahme der Provision zusichert, z. B. wenn der Verkäufer den Makler beauftragt und es noch keinen geeigneten Käufer gibt. In diesem Fall kann dann nachträglich im Kaufvertrag vereinbart werden, dass der Käufer bis zu 50 % der Provision übernimmt. Hier steht es dem Verkäufer frei, auch mehr als 50 % der Provision selbst zu tragen.

Eine dritte Option ist, dass der Verkäufer die gesamte Courtage übernimmt, um dem Käufer die Immobilie provisionsfrei zu übergeben.

Welche Immobilien betrifft das Gesetz?

Die neue Regelung gilt nur beim Verkauf von Wohneigentum, zu denen Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften gehören, die an einen privaten Käufer verkauft werden. Das bedeutet, dass Unternehmen oder Investoren, die eine Immobilie kaufen möchten, nicht von dieser Gesetzesänderung profitieren. Außerdem gilt das neue Gesetz nicht beim Kauf von Mehrfamilienhäusern oder unbebauten Grundstücken.

Sie haben Fragen zur neuen Gesetzeslage? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten Ihne alle offenen Fragen.

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