Sandersdorf-Brehna
Ihr Traum vom Eigenheim: 600 m² Baugrundstück in Brehna – ohne Bauträgerbindung & voll erschlossen!
- ImmoNr
- 2025944_2
- Objektart
- Grundstück
- Objekttyp
- Wohngrundstück
- Vermarktungsart
- Kauf
- Grundstücksgröße
- ca. 600 m²
Flurstück 91/2 – Ackerland
– Gesamtgröße: 33.146 m²
– davon Ackerland: 32.960 m²
– verpachtet
– Straßen-/Verkehrsfläche: 186 m²
– Bonität/Bodenpunkte: 87
– Bodenrichtwert Ackerland: 2,75 €/m²
– Zuschnitt überwiegend rechteckig, ca. 158 m breit, durchschnittlich ca. 210 m lang
– Belastung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit/Leitungsrecht
– Schutzstreifen etwa 4 m breit, Leitungslänge ca. 159 m, belastete Fläche ca. 636 m²
Flurstück 158 – Ackerland
– Größe: 38.253 m²
– Bonität/Bodenpunkte: 92
– Bodenrichtwert Ackerland: 2,75 €/m²
– überwiegend rechteckiger Zuschnitt
– Breite ca. 158 m, durchschnittliche Länge ca. 240 m
– keine wertrelevanten Belastungen
– ebenfalls verpachtet
Flurstück 56/1 – Grünland
– Größe: 370 m²
– tatsächlich Grünland, obwohl im Kataster als Ackerland ausgewiesen
– Bonität/Bodenpunkte: 87
– Bodenrichtwert Grünland: 0,65 €/m²
– trapez-/dreieckiger Zuschnitt, Breite ca. 5,5 m
– keine wertrelevante Belastung im Grundbuch
– laut Planungsauskunft verläuft dort allerdings eine unterirdische Gas-Versorgungsleitung als nachrichtliche Übernahme
– für dieses Flurstück ist kein Pacht-/Vertragsverhältnis bekannt
Ackerland als Kapitalanlage – ca. 7,18 ha mit bestehendem Pachtverhältnis
Zum Verkauf stehen drei Landwirtschaftsgrundstücke in der Gemarkung Brehna, Flur 7, mit einer Gesamtfläche von 71.769 m². Das Flächenpaket besteht überwiegend aus ertragreichen Ackerflächen und bietet insbesondere Kapitalanlegern, Bestandshaltern und landwirtschaftlichen Investoren die Möglichkeit, in den langfristigen Sachwert Grund und Boden zu investieren.
Das Angebot umfasst die Flurstücke 91/2 mit 33.146 m², 158 mit 38.253 m² sowie 56/1 mit 370 m². Die beiden großen Flurstücke werden landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Das kleinere Flurstück 56/1 wird tatsächlich als Grünland genutzt. Die ausgewiesenen Bodenpunkte liegen bei 87 für Flurstück 91/2, 92 für Flurstück 158 und 87 für Flurstück 56/1.
Ein wesentlicher Aspekt für Kapitalanleger ist das bestehende Pachtverhältnis: Die beiden großen Landwirtschaftsflächen 91/2 und 158 sind verpachtet. Der derzeitige Pachtvertrag läuft fest bis zum 31.12.2029. Die vereinbarte Jahrespacht beträgt 3.314,47 €. Vertraglich ist anschließend eine Verlängerung um jeweils drei Jahre vorgesehen, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind kein Bauland. Sie sind über Anliegerstraßen unterschiedlicher Art gut erreichbar.
Auf Flurstück 91/2 besteht eine grundbuchlich gesicherte beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH im Zusammenhang mit einer Gasleitung. Der zugehörige Schutzstreifen umfasst eine Fläche von ca. 636 m². Abteilung III des Grundbuchs ist eintragungsfrei. Auch im Bereich des Flurstücks 56/1 befindet sich eine unterirdische Gasversorgungsleitung.
Das Angebot verbindet damit über 7 Hektar landwirtschaftlichen Grundbesitz mit laufenden Pachteinnahmen und einer bereits etablierten Bewirtschaftung. Eine interessante Gelegenheit für Anleger, die ihr Immobilien- bzw. Sachwertportfolio um Landwirtschaftsflächen erweitern und dabei auf einen langfristig orientierten Grundbesitz setzen möchten.
Die angebotenen Landwirtschaftsflächen befinden sich im Bereich des Stangenwegs in 06796 Sandersdorf-Brehna, Ortsteil Brehna, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt. Die Grundstücke liegen am nordöstlichen Ortsrand von Brehna und sind von einer überwiegend landwirtschaftlich geprägten Umgebung mit weitläufigen Ackerflächen umgeben.
Die Lage zeichnet sich insbesondere durch ihre gute überregionale Verkehrsanbindung aus. Die Bundesautobahn A9 (Berlin–München) verläuft in unmittelbarer Nähe und ist laut Gutachten rund 0,5 km entfernt. Die Bundesstraße B100 befindet sich ebenfalls in der näheren Umgebung. Damit sind die Flächen sowohl aus regionaler als auch aus überregionaler Richtung gut erreichbar.
Brehna liegt etwa 4 km von Sandersdorf-Brehna, rund 15 km von Bitterfeld und ca. 40 km von Leipzig entfernt. Die Bundeshauptstadt Berlin befindet sich in einer Entfernung von etwa 155 km. Der internationale Flughafen Leipzig/Halle liegt rund 25 km entfernt, der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) etwa 105 km.
Die einzelnen Grundstücke sind über Anliegerstraßen unterschiedlicher Art gut erreichbar. Die beiden größeren Ackerflächen liegen im Umfeld des Stangenwegs bzw. der alten B100. Die Fotodokumentation des Gutachtens zeigt die landwirtschaftlich geprägte, weitgehend offene Umgebung sowie die vorhandenen Zuwegungen zu den Flächen.
Insgesamt bietet die Lage eine Kombination aus landwirtschaftlich etablierter Nutzung, guter Erreichbarkeit und verkehrsgünstiger Positionierung zwischen dem Wirtschaftsraum Leipzig/Halle und der Region Bitterfeld-Wolfen.
06796 Sandersdorf-Brehna, Deutschland
– Haftung: Unsere Inserate werden sorgfältig und professionell mit den Angaben und Informationen der Eigentümer erstellt. Eine Haftung unsererseits wird daher ausgeschlossen.
– Dokumentencheck: Zu den angebotenen Flächen liegen nachfolgende weitere Informationen und Dokumente vor.
* ausführliches Exposé
* aktuelle Grundbücher und Flurkarten
* Lageplan
* Pachtvertrag
* Verkehrswertgutachten
Nach erfolgter Grundstücksbesichtigung und vorliegendem Kaufinteresse können die Dokumente und Informationen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
– Pacht / Nutzung: Die Hauptflächen 91/2 und 158 sind an ein regionales Agrarunternehmen verpachtet. Der Vertrag läuft seit 01.01.2019 bis 31.12.2029. Die Jahrespacht beträgt laut Gutachten/Vertrag 3.314,47 €. Der Vertrag sieht zudem eine Verlängerung um jeweils drei Jahre vor, sofern nicht vertragsgemäß gekündigt wird.
– Grundsteuer: Die jährlich fällige Grundsteuer für alle Grundstücke beträgt 278,88 EUR.
– Baurecht und Erschließung: Die Grundstücke liegen im Außenbereich nach § 35 BauGB und sind kein Bauland. Es besteht laut eingeholter Planungsauskunft weder ein rechtskräftiger noch ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan; ebenso sind keine entsprechenden städtebaulichen Satzungen genannt. Alle Grundstücke sind über Anliegerstraßen unterschiedlicher Art gut erreichbar. Ver- und Entsorgungsanlagen sind laut Gutachten nicht vorhanden. Beitrags- bzw. Umlagepflichten bestehen nach der eingeholten Behördenauskunft nicht.
– Maklerprovision: Im Zusammenhang mit der Vermittlung der besagten Grundstücke möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für den Käufer eine Provision in Höhe von 6,9 % vom beurkundeten Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer anfällt.